Einem Beschluss des Kammergerichts vom 11. Mai 2007 (Az.: 5 W 116/07) zufolge, ist die Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) nach § 6 TDG (jetzt § 5 TMG) in einem Internetauftritt bei eBay auf der „mich-Seite“ ausreichend. Der Senat begründet dies damit, dass dies nicht anders zu beurteilen sei als die Verlinkung über „Impressum“ oder „Kontakt“.
Kammergericht Berlin – Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach § 5 TMG bei eBay auf „mich-Seite“ ausreichend
LG Berlin – Rückgaberecht bei eBay wettbewerbswidrig
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 07.05.2007 (LG Berlin vom 07.05.2007 – Az.: 103 O 91/07; nicht rechtskräftig) entschieden, dass anstelle der Einräumung eines Widerrufsrechts für das Angebot und den Verkauf von Waren über die Internetplattform eBay die Einräumung eines Rückgaberechts wettbewerbswidrig ist.
OLG Frankfurt – AGB und Widerrufsbelehrung in der von eBay zur Verfügung gestellten Scrollkästen unzulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 9. Mai 2007 (Az: 3/8 O 25/07) entschieden, dass die Erteilung der Widerrufsbelehrung nach § 312 c I BGB i.V.m. § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV im Rahmen eines von eBay zur Verfügung gestellten Scrollkastens unzulässig ist, da dieser nicht den gesetzlichen Anforderung an die Klarheit und Verständlichkeit einer solchen Belehrung gerecht wird.
Kammergericht Berlin: Lieferfrist muss genau angegeben werden - “In der Regel” wettbewerbswidrig
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 3. April 2007 (Geschäftsnummer: 5 W 73/07) entschieden, dass die Formulierung “Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Händlers unwirksam und zugleich wettbewerbswidrig sei.
OLG Hamm: Versandkosten müssen auch bei Auslandsversand genannt werden
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm vom 28. März 2007 (4 W 19/07) müssen nach § 1 Abs. 1 PangV Versandkosten auch bei Auslandsversendungen benannt werden. Sollte dem Unternehmer die Bezifferung der Auslandsversandkosten nicht möglich sein, so müssen zumindest die Einzelheiten der Berechnung angegeben werden, damit der Verbraucher sich gem. § 1 Abs. 2 S. 2 PAngV die Höhe der Kosten leicht errechnen kann.