Okt 24 0 comments
New York City 2008

Ankunft in New York

Auch wenn es nun schon ein paar Tage her ist. Meine Ankunft in New York war durchaus interessant.

Ich bin am 29.09.2008 von Berlin Tegel nach New York JFK mit Delta Airlines geflogen. Und es ging schon im Flugzeug los. Auf transatlantischen Flügen werden regelmäßig Filme gezeigt. Bei Delta Airlines, bzw. in der Maschine in der ich saß, gab es nur einige wenige Zentrale Fernseher, so dass man fast nichts sehen konnte. Es stellte sich allerdings heraus, dass das auch nicht unbedingt so schlimm war.

Denn zwei der drei gezeigten Filme kannte ich nicht mal. Den einzigen Film, den ich vom Namen her kannte war Kung Fu Panda. Und das war auch der mit Abstand actionreichste Film auf diesem Flug, was kaum vorstellbar ist. Trotzdem war es so. Zwar sagt man, dass die Amerikaner mit einer Doppelmoral ausgestattet sind, aber dass sie es nun auch schon auf den Flügen demonstrieren war mir neu. Die beiden anderen Filme zeichneten sich nämlich durch absolute Erotik- und Gewaltlosigkeit aus, wobei Erotik in diesem Fall schon mit einer Kuss-Szene begonnen hätte. Mixed man dies nun mit einer absolut inhaltsleeren Story hat man ungefähr eine Vorstellung der beiden Filme, die man uns im Flugzeug zuerst gezeigt hat. Aber gut. Man wurde ja mit einem actiongeladenen, spannungsreichen und gewaltdarstellenden Kung-Fu Panda entschädigt.

Ebenfalls aus dem Bereich der Kuriositaeten stammt anscheinend das Einreiseformular, welches man trotz J1 Visum ausfuellen muss. Auf diesem Formular muss man seinen Namen, Aufenthaltsort usw. angeben. Also grundsaetzlich alles normal. Verwunderlich ist jedoch die Rueckseite dieses Formulars. Dort findet man, neben den Fragen nach Lebensmitteln und Bargeld, die man mit sich fuehrt, noch den Hinweis:

“Es ist untersagt obszoenes Material in die USA einzufuehren.”

Nach einer Definition zum Thema obszoenes Material sucht man allerdings vergeblich auf diesem Formular, so dass es wohl weiterhin der Definition des Einzelnen bzw. der Willkuer des Zolls ueberlassen bleibt, was denn nun obszoenes Material ist. Angesichts der wohl groessten Porno-Industrie in den USA und wohl auch den meisten Konsumenten scheint ein derartiger Satz, wie auf diesem Formular, jedoch kurios und gehoert allem Anschein nach in die Kategorie “Doppelmoral der Amerikaner”.

In New York angekommen habe ich mir dann erstmal den Weg zum Bus gesucht. Um vom JFK nach Downtown zu kommen hat man drei Möglichkeiten. Taxi (zw. 50 und 80 Dollar), Shuttle-Bus (ca. 40 Dollar) und normalen Bus (15 Dollar). Allerdings ist der normale Bus auch nicht wirklich gut ausgeschildert. Es stehen zwar überall Schilder “Bus Station”, aber wenn man dann davor steht muss man sich leider fragen, ob es denn nun wirklich die Bus Station ist. Mit diesem Bus schafft man es dann auch relativ gut nach Downtown und der Bus hält auch an fast jedem größeren Hotel. Ich musste zur 33rd St, da das von mir angemietete Zimmer dort war. An der Grand Central Station mussten wir dann umsteigen und wurden auf unterschiedliche Busse aufgeteilt. Die Zeit habe ich dann damit genutzt ein Paar aus Münster kennen zu lernen, die eine Rundreise durch die USA gemacht haben und nun noch einige Tage in NYC verbringen wollten, bevor es nach Hause geht.

An der 33rd St angekommen, bin ich dann aus dem Bus ausgestiegen, habe meine Sachen gepackt und mich in Richtung 152W begeben, was eigentlich direkt um die Ecke sein sollte. Dort angekommen blickte ich dann über die Straßenseite und sah “159W” …. und da ich auf der 33rd St war konnte es ja nicht mehr weit sein. Also lief ich weiter. Das nächste Haus war dann “155W” und das übernächste “141W”.

STOP! Da fehlen ein paar Häuser und Nummern.

Ich habe mich umgeschaut und habe auf der anderen Straßenseite die Nummern 136W und 120W entdeckt. Da die Häuser relativ groß sind in NYC war der gesamte Block damit abgearbeitet. Ich bin daraufhin in Richtung East gegangen … das ganze Gepäck unterm Arm. Aber dort gingen die Zahlen immer weiter runter und nach zwei Blocks bin ich wieder umgekehrt und in die andere Richtung marschiert. Es machte sich langsam ein Gefühl zwischen “Ich bin über den Tisch gezogen worden” und Unverständnis breit, ob ich nur nicht in der Lage wäre diese Adresse zu finden.

Nachdem ich dann in die andere Richtung gelaufen war und an den Nummern “155W” und “159W” vorbeigekommen war und über die Straße gegangen war, stand ich direkt vor dem Madison Square Garden.

Gut! Das konnte es dann auch nicht sein und ich lief weiter in Richtung Westen. Aber auch dort stellte sich heraus, dass es diese Adresse nicht gab. Ich bin daraufhin zurück und habe mal angefangen diverse Menschen auf der Straße anzusprechen. Jeder schüttelte mit dem Kopf und meinte, dass ich mich da wohl vertun würde. Aber dem war nicht so. Auf meinem Mietvertrag stand “152W 33rd St”. Im Pensylvania Plaza habe ich dann insoweit Hilfe bekommen, dass man mal bei Google Maps nachgeschaut hat. Dort wurde, was ich schon wußte, die Adresse natürlich angezeigt. Aber als die Jungs am Ticketcounter im Plaza die Streetview angeschaut hatten meinten sie, dass es diese Adresse hier nicht gäbe.

OK! Danke für die Info und die Tatsache, dass ich in New York stand und keine Bleibe hatte. Mittlerweile waren auch einige Stunden vergangen und ich war relativ K.O.

Was tun? Ich habe daraufhin erstmal eine Karte für das Internetcafe gekauft und alles nochmal selbst geprüft bei google. Auch habe ich versucht meine Vermieterin zu erreichen, da ich von ihr nur einen MSN Account hatte. Alles ohne Sinn.

Was war aber nun passiert?
Ich hatte über eine Datenbank und die Craiglist nach Zimmern in New York gesucht. Schließlich wurde ich von einer Emily angeschrieben, die meinte, dass sie meine Anzeige gesehen hätte und ein Zimmer frei hätte. Sie wäre Studentin aus England und würde in New York studieren. Nach einigen Mails, Chats und Telefonaten über den MSN Messenger (weil kostenlos) waren dann die meisten Fragen geklärt. Sie hatte mir eine Kopie ihres Reisepasses geschickt, Bilder der Wohnung und einen Mietvertrag. Zu “meiner Sicherheit” wurde der Mietvertrag von einem Freund von Emily, einem Anwalt irgendwo in den USA, erstellt. Auch die Kaution und die erste Miete sollte an ihn gehen und er sollte diese aufbewahren. Klang soweit alles sehr gut und glaubhaft. Insbesondere, weil google Maps die Adresse anzeigte und ich so in Deutschland sicher war, dass es diese Adresse gibt. Allerdings habe ich nun gelernt, dass der Hinweis von google Maps, dass die Adresse annähernd korrekt ist, wörtlich zu nehmen ist und man sich in keiner Form darauf verlassen kann.

Schließlich habe ich dann Dirk und Phillip, zwei Kollegen von mir, die zur selben Zeit in New York sind, angerufen und sie gebeten, dass ich mein Gepäck bei Ihnen unterstellen könne. Ich bin daraufhin dann in ein Taxi gestiegen, was durchaus spaßig war. An die Straße stellen, Arm heben, Taxi hält innerhalb von 5 Sekunden.

Im Kolping House auf der 88th Straße angekommen habe ich dann erstmal mein Gepäck bei Dirk untergebracht. Wir haben dann zu dritt versucht ein Hotel aufzutreiben, was aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht sehr erfolgreich war. Entweder die Hotelreceptionen waren nicht mehr besetzt oder aber die Hotels waren unerschwinglich.

Durch einen glücklichen Zufall war im Kolping House ein Zimmer in dieser Nacht frei und derjenige, dem das Zimmer gehörte meinte, dass ich das Zimmer für die Nacht haben könnte, was ich natürlich dankend angenommen habe.

Viel geschlafen habe ich in der Nacht trotzdem nicht. Ich habe die vorhandene Internetverbindung dazu genutzt nach Wohnungen zu suchen, dieses mal aber nur mit vorheriger Besichtigung.

Tags: 33rd, Ankunft, betrug, craiglist, downtown, grand central, JFK, manhattan, msn, New York, taxi, Tegel
Okt 24 0 comments
Allgemeines

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen in meinem Blog.

Nach zähem Ringen mit mir selbst habe ich mich nun doch dazu entschlossen einen Blog zu eröffnen. Und ich war erstaunt, dass es doch relativ simpel ist ein Blogskript zu installieren und lauffähig zu kriegen.

Was wird nun von einem Blog erwartet? Was kann man von diesem Blog erwarten?
Es wird hauptsächlich um die Bereiche Internet, Design und das, was man so alles im Internet sehen und finden kann, gehen. Darüber hinaus werde ich etwas über meine Zeit in New York schreiben.

Ich wünsche allen Besuchern beim Lesen viel Spaß und würde mich über zahlreiche Kommentare freuen.

Sep 08 0 comments
Rechtsprechung

Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft

Am 1. September 2008 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft. Das Gesetz stärkt damit das geistige Eigentum und erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie.

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Tags: Deutsch, Gericht, Hinsichtlich, Mehr Als, Olg, Regel, Stra, Verbraucher
Jul 25 0 comments
Rechtsprechung

Sammelaktion für Schoko-Riegel

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete.

Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel (z.B. “Lion”, “KIT KAT” und “NUTS”) eine Sammelaktion durchgeführt, bei der auf der Verpackung jeweils ein Sammelpunkt (sog. “N-Screen”) aufgedruckt war. 25 Sammelpunkte konnten gegen einen Gutschein im Wert von 5 € für einen Einkauf bei dem Internet-Versandhändler amazon.de eingelöst werden. Der Kläger, der Bundesverband der Verbraucherzentralen, hatte Nestlé auf Unterlassung in Anspruch genommen. Er hat die Auffassung vertreten, die Aktion sei wettbewerbswidrig, weil sie die Sammelbegeisterung von Kindern und Jugendlichen ausnutze und so eine rationale Kaufentscheidung bei ihnen verdrängen könne.
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Tags: Amazon, Einkauf, Gutschein, Landgericht, Lion, Nuts, Oberlandesgericht Frankfurt, Rationale
Jul 18 0 comments
Rechtsprechung

Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.

Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 2007 geltenden und in dem zu entscheidenden Fall noch zugrunde zu legenden Rechtslage einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, ein derartiges Werk “durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung” zu vervielfältigen (§ 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F.). Dieser Vergütungsanspruch soll dem Urheber einen Ausgleich dafür verschaffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Vervielfältigungen seines Werkes zum eigenen Gebrauch - ohne seine Zustimmung und ohne eine Vergütung - zulässig sind.

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Tags: Cd Rom, Cd Roms, Cds Cd, Piers, Verwertungsgesellschaft Wort
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